BDLA-Pflanzplanertage: Ab 2020 in freier Natur nur gebietsheimische Gehölze

3. April 2017

Ab dem 1. März 2020 gilt die neu gestaltetet Genehmigungspflicht (BNSchG,§40,Abs.2), wonach in der freien Natur ohne Genehmigung ausschließlich gebietsheimische Gehölze gepflanzt werden dürfen.

Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze: Titel: BMUB

Ein Leitfaden des Bundesumweltministeriums zum Thema steht zum Download bereit. Auf den BDLA-Pflanzplanertagen, die am 17. Und 18. Februar in Freising stattfanden, referierte Christoph Dirksen von den Baumschulen Wilhelm Ley in Meckenheim zum Thema. Er informierte über die bis dahin geltenden Übergangslösungen, über die Anzucht und Verfügbarkeit der Gehölze und über Sonderfälle wie Straßenbegleitgrün und Obstgehölze.
Mit den Pflanzplanertagen, die der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) in Kooperation mit dem Bund deutscher Baumschulen durchführte, startet der BDLA eine neue Veranstaltungsreihe. Mit mehr als 300 Teilnehmern war das erste Seminar sehr erfolgreich.