Falsch bewertet?

9. September 2016

Wer etwas einkaufen oder einen Auftrag erteilen will, der verlässt sich gerne auf die Erfahrungen anderer. Gerade im Internet machen immer mehr Menschen ihre Entscheidung auch von den Erfahrungsberichten anderer Kunden abhängig. Schlechte Bewertungen sind damit für Händler und Unternehmen ein echtes Problem – vor allem dann, wenn sie gar nicht der Wahrheit entsprechen. Nur: Was tun Sie dann?

Top oder Flop: Bewertungen im Internet können Kunden generieren, vorausgesetzt die Bewertungen sind objektiv. Foto: Imago
Top oder Flop: Bewertungen im Internet können Kunden generieren, vorausgesetzt die Bewertungen sind objektiv. Foto: Imago

Bewertet wird inzwischen alles: das Produkt, die Lieferung – oder auch eine Dienstleistung. Immer mehr Portale bieten dem Kunden eine Bewertungsfunktion an. Einige Klicks später ist Ihre Bewertung für alle im Netz sichtbar – Lob oder Tadel, gerechtfertigt oder nicht. Und über eigene Bewertungsportale wie beispielsweise „kununu“, „jameda“ oder „Kennstdueinen“ bekommen Ärzte, Lehrer oder auch Arbeitgeber Lob – oder aber „ihr Fett weg“. Nahezu alle Branchen finden sich mittlerweile in den Online-Bewertungsportalen wieder, so auch Dienstleister aus der grünen Branche wie der GaLaBau, Baumschulen, Garten-Center oder Gärtnereien.

Online-Bewertungen sind beliebt

Internet-Nutzer schätzen solche Online-Bewertungen, weil sich schnell, unkompliziert viele Meinungen zu einem Thema finden lassen. Dadurch ist die Welt ein Stückchen transparenter und demokratischer für die Nutzer geworden, denn positive wie auch negative Kritik an Arbeitsleistungen oder Produkten lässt Firmeninhaber aufhorchen. Im besten Fall fließen die Erfahrungen und Bewertungen der Kunden in die Neuentwicklung oder in einen Verbesserungsprozess mit ein. So können Unternehmen ihre Dienstleistungen noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden ausrichten.

Qualität der Kritik

Doch die Sache hat einen Haken: Offen bleibt, inwieweit die Kundenrezensionen tatsächlich fachlich fundiert und objektiv sind. Teils reicht schon ein fiktiver Nutzername, um „mal richtig Dampf ablassen zu können“ – eine auffällige Zunahme der Zahl an vorsätzlich schlechten Bewertungen sei zu beobachten, so berichtet etwa Florian Sperling von der Rechtsanwaltskanzlei Lausen (München/Köln). Doch wie verhält man sich als GaLaBau-Unternehmen oder Landschaftsarchitekt, wenn man selber von solchen ungerechtfertigten Bewertungen betroffen ist? Aussitzen und nicht reagieren? Mit gleichen Waffen zurückschlagen? Den Dialog suchen? Oder den Betreiber einer Webseite zur Löschung auffordern?

Im Notfall zum Anwalt

Wenn man sich gegen vorsätzlich schlechte Bewertungen wehren und eine Löschung beantragen möchte, dann sollte jedoch eines klar sein: Der Weg dorthin kann mitunter sehr lang und auch sehr steinig werden.  In besonders schwerwiegenden Fällen ist es daher hilfreich, einen Fachanwalt einzuschalten, der sich mit dem Prozedere und den Abläufen eines solchen Löschungsprozesses auskennt. Das kostet zwar, aber so lässt sich ein lädierter Ruf, der sich unter Umständen negativ auf die Unternehmensgeschäfte auswirken kann, wiederherstellen.

Den vollständigen Artikel sowie ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling zu diesem Thema finden Sie in Ausgabe 05/2016 der TASPO GARTEN-DESIGN.