Unter dem Titel „Architektur und Grün wachsen zusammen“ fand im Oktober 2016 im Frankfurter Architekturmuseum eine Diskussionsveranstaltung statt, bei der Architekten, Landschafts- und Städteplaner, Gebäudebegrüner und Praktiker sich über Konsequenzen und Möglichkeiten einer grünen Stadtentwicklung austauschten. Dabei ging es auch um die Frage, wie Kommunen gleichzeitig dem Zwang zur Nachverdichtung und dem wachsenden Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Grün in den Städten gerecht werden.
Das Wohnumfeld als Aufgabe
Dr. Robert Kloos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), der die Veranstaltung initiiert hatte, rief dazu auf, die Erkenntnisse über den Wert von lebendigem Grün im Wohnumfeld endlich auch in der Planungspraxis der Architekten und in der Wohnbauförderung der Kommunen konsequent umzusetzen.
In einer Pressemeldung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zur Veranstaltung verweist der Verband auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach wurde in den ersten neun Monaten 2016 der Neu- und Umbau von 276.300 Wohnungen genehmigt. Dies entspreche fast einem Viertel mehr Genehmigungen als im Vorjahreszeitraum. Einen besonders starken Zuwachs habe es bei Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern gegeben. Hier sei die Zahl der Baugenehmigungen um 27,5 Prozent auf knapp 124.000 gestiegen. Bei jüngeren Wohnungsbauprojekten zeige sich außerdem, dass die tendenziell steigenden Preise für Wohnraum zu stärkerer Nachfrage nach kleineren Einheiten führten.
Wohnumfeldverbesserung und Revitalisierung
Mit dieser Schrumpfung des privaten Raums seien zwangsläufig steigende Erwartungen an den öffentlichen Raum verbunden. Teile des Freizeitlebens verlagerten sich auf Plätze sowie in Parks und Gemeinschaftsgärten. August Forster, Präsident des BGL, sieht hier schon heute eine deutliche Veränderung: „Die Aufgaben des Garten- und Landschaftsbaus liegen immer öfter in Projekten zur Wohnumfeldverbesserung und Revitalisierung von Siedlungen oder in der Modernisierung von Spiel- und Freizeitanlagen.“