Pneumatische Lösung für die Rasenbelüftung
Das pneumatische Bodenbelüftungsgerät „Airter Duplex 26170“ von der Schweizer Firma Novoter AG lockert die Wurzelzone und versorgt sie mit frischem Sauerstoff. In die Maschine integriert ist ein Aerifizierungsexzenter für die oberflächige Bodenlockerung mit 17 Hohl- oder Vollspoons.
Das Airter Duplex ist dabei die logische Weiterentwicklung einer früheren Erfindung des Unternehmens: Die Novoter AG entwickelte mit „Novoter“ ein Rasenheizungssystem, das gegenüber herkömmlichen Rasenheizungen eine Heizkostenersparnis von 70 bis 80 Prozent verspricht. Der entscheidende Vorteil von Novoter ist die geringere Einbautiefe. Während die Röhren herkömmlicher Systeme 24 bis 28 Zentimeter unter der Oberfläche liegen, genügen für Novoter acht bis zwölf Zentimeter. Das bedeutet ein geringeres Heizvolumen und geringere Heiztemperaturen – und auch einen geringeren Aufwand für Einbau und Verlegen. Allerdings machte die geringere Einbautiefe der Rasenheizung auch ein anderes Prinzip der Rasenbelüftung notwendig, um Schäden an den Schläuchen zu vermeiden.
Druckluftinjektion zur Bodenpflege
Dafür entwickelte das Unternehmen mit dem Airter Duplex 26170 ein Gerät, das auf die „Druckluftinjektion als Verfahren zur pneumatischen Bodenpflege“ setzt. So lassen sich Sport-, Golf- und Hybridrasenflächen im Bereich der Rasenwurzeln lockern und mit frischem Sauerstoff versorgen. 26 speziell entwickelte Injektionslanzen mit Dreifachdüsen, deren Einstichtiefe individuell einstellbar ist, erlauben mit einer Arbeitsbreite von 170 Zentimetern ein kontinuierliches und effizientes Arbeitsverfahren. Das System eigne sich auch für Hybridrasen, die Belüftung erfolge direkt unterhalb des (Kunst)-Rasenteppichs, verhindere die Bildung von toxischen Fäulnisgasen und lockere verhärtete Hybrid-Rasentragschichten. Auf diese Weise werden beim Einsatz nach Herstellerangabe pro Spielfeld bis zu 750.000 Liter Luft in einem Arbeitsgang injiziert.
Den ganzen Artikel mit vielen weiteren Informationen lesen Sie im TASPO GaLaBau-Report 32/2016 sowie unter www.airter.com