Auch in diesem Jahr besteht bis zum 30. November 2017 die Möglichkeit, „grüne“ und innovative Forschungsanträge beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Für die endgültige Förderungsbewilligung neuer Anträge ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig, die Vorprüfung erfolgt auch durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL, Bonn).
Konkret sollten sich „grüne“ Forschungsanträge dabei an den nachfolgenden Fragestellungen orientieren, um „Grüne Infrastrukturen“ und Ziele des Weißbuches „Stadtgrün“ des BMUB zu unterstützen:
- Was kann Grün/Vegetation beitragen um nachhaltige Gebäudeplanung im Bauwesen zu unterstützen? (Verzahnung von Gebäuden mit Grün/Vegetation;)
- energieeffiziente Vernetzung zwischen Grün/Vegetation und energetisch hocheffizienten Gebäuden;
- Verschattung von Gebäuden quantifizieren (insbesondere durch Bäume oder Solartechnik auf dem Dach) verbunden mit der Entwicklung der dafür erforderlichen Methoden;
- allgemein Grün und Technik mit Bezug zu Gebäuden thematisieren;
- Grün/Vegetation als nachhaltigen Baustoff für das Bauwesen darstellen.
Ganz wichtig: Es können nur für solche Anträge Zuwendungen erteilt werden, die bis zum 30. November 2017 vollständig in Schriftform im BBSR vorliegen. Mehr zu den Förderrichtlinien und zu den Ausschreibungsunterlagen gibt es hier.
Kontakte:
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Friedensplatz. 4, 53111 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, www.fll.de
Ansprechpartner: Christian Schulze-Ardey
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, Tel.: +49 (0) 228-99401 – 1482
www.bbsr.bund.de oder www.forschungsinitiative.de
Ansprechpartner: Guido Hagel, Dr. Michael Brüggemann