Zum 1. August trägt das „Meister-BAföG“ die neue Bezeichnung „Aufstiegs-BAföG“. Außerdem hebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende auf 768 Euro im Monat an.
BAföG: Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt
Des Weiteren steigt der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro an. Zusätzlich erhöht das BMBF weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile. Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) tritt am Montag in Kraft.
„Unser Ziel mit dieser größten Novelle des AFBG ist klar: Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen. So können ab 1. August zum Beispiel auch Bachelorabsolventen und -absolventinnen eine AFBG-Förderung erhalten, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.
Neue Sätze für Aufstiegs-BAföG greifen ab 1. August
Mit dem Stichtag zur Verabschiedung der Novelle greifen auch die neuen Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile. Besondere Neuheit: Wer bereits einen Bachelor- oder Erstausbildungsabschluss in der Tasche hat und zur Prüfung oder Fachschule zugelassen wurde, kann ebenfalls eine Förderung beantragen.
Grundsätzlich fördert das Aufstiegs BAföG Teilehmer von insgesamt 700 beruflichen Aufstiegsfortbildungen, wie etwa Meister- oder Fachwirtkursen, Erzieher- oder Technikerschulen.
Der Beitrag zu den Kosten der Fortbildungen ist nicht ans Einkommen gebunden, die Zuschüsse zur Lebenshaltung schon. Im Jahr 2015 wurden rund 162.000 Personen mit AFBG mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt.