Bewegung beim Mindestlohn: Zum Jahreswechsel erhöht sich der Mindestlohn auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Doch was bedeutet das genau für den Gartenbau? In einem Gespräch mit Rechtsanwältin Romana Hoffmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände, erfuhr die TASPO weitere Details.
Mindestentgelt-Tarifvertrag Gartenbau frühestens Ende 2017 erstmals kündbar
Laut Hoffmann hat der Mindestentgelt-Tarifvertrag für die Landwirtschaft und den Gartenbau derzeit noch Bestand. Damit gelten auch weiterhin die Regelungen dieses Tarifvertrags für die Betriebe, die unter seinen Geltungsbereich fallen. Für diese Gartenbaubetriebe steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,60 Euro pro Stunde – und zwar bundesweit. Und liegt damit weiter unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Zum 1. November 2017 steigt der Mindestlohn auf 9,10 Euro.
Der Mindestentgelt-Tarifvertrag für den Gartenbau ist erstmals zum 31. Dezember 2017 mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Ferner ist geregelt, dass er keine Nachwirkung hat. Welche Löhne der Gartenbau danach zahlen muss, hängt laut Hoffmann davon ab, ob der Mindestentgelt-Tarifvertrag gekündigt wird oder nicht. Wird er gekündigt, gilt ab dem 1. Januar 2018 der gesetzliche Mindestlohn, ansonsten das Mindestentgelt aus dem Mindestentgelt-Tarifvertrag.
Hauptstreitpunkt bleibt Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Derzeit gibt es bekanntlich intensive Gespräche zwischen dem Gartenbau und der Industriegewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt (IG BAU) zu einer Neugestaltung des bundesweiten Rahmentarifvertrags. Nach wie vor ist hier das Thema Arbeitszeitflexibilisierung einer der wesentlichen strittigen Punkte, wie Hoffmann bestätigt: „Klar ist, dass für die Arbeitgeberseite eine Arbeitszeitflexibilisierung, die den Besonderheiten des Gartenbaus Rechnung trägt, zentral ist. Bedauerlicherweise ist der Tarifpartner derzeit nicht bereit, die besondere Situation des Gartenbaus in seine Verhandlungen einzubeziehen. Vielmehr besteht der Eindruck, dass eine Orientierung an Branchen wie dem Bau oder der Metallindustrie erfolgt, die letztlich mit der grünen Branche nicht vergleichbar sind. Es bleibt zu hoffen, dass hier ein Umdenken stattfindet. Nur so kann echte Tarif- und Sozialpartnerschaft funktionieren“, so die Geschäftsführerin.
Derzeit ließe sich nicht abschätzen, wie die inhaltlichen Regelungen eines neuen Rahmentarifvertrages ausgestaltet sein werden: „Auswirkungen auf die Höhe des Mindestlohns ergeben sich aus diesen Gesprächen aber nicht, da der Rahmentarifvertrag keine konkreten Entgelte regelt“, so Hoffmann.
Erfahren Sie mehr dazu in Ausgabe 51/2016 der TASPO.