Zur Zeit arbeitet die Bundesregierung an wichtigen Novellierungen zum Umwelt-, Naturschutz- und Planungsrechts. Auf der Tagung „Update 2017. Neues Recht und aktuelle Aufgaben der Umweltplanung“ von Bundesumweltministerium und dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) am 12. und 13. Mai 2017 in Potsdam, treten Vertreter der Rechts- und Planungswissenschaften sowie der Planungspraxis hierzu in den Dialog und bringen ihre Perspektiven ein.
Die Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erläutern die neuen Inhalte und Konsequenzen der Städtebaurechtsnovelle, des UVPG, der BImSchV, des Umweltrechtsbehelfsgesetzes sowie des BNatSchG. Die aktuelle Rechtsprechung zu den umweltrechtlichen Anforderungen an Projekte und Pläne wird erklärt.
Fachthemen auf der Tagung sind u.a. Landschaftsplanung zwischen Umweltprüfungen und Transformationsmanagement, Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Prüfung, kommunale Klimaanpassungsstrategien, Zukunftsaufgaben in der Stadt. Ein Round-Table-Talk fragt: „Schema F im Anthropozän. Wie gelingt eine vorausschauende Gestaltung der Kulturlandschaft?“
Veranstaltungsinfos in aller Kürze
Termin: 12. und 13. Mai 2017
Ort: Potsdam, Kongresshotel am Templiner See
Tagungspauschale: 290,00 Euro, 145,00 Euro für bdla-Mitglieder
Veranstalter: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla)
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