Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, Kassel) rät zur ‧Vorsicht beim Fällen von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit, denn die Pilzsporen können die Lunge angreifen.
Reißt an absterbenden Ahornbäumen die Rinde auf und treten darunter dunkle, rußähnliche Pilzsporen zutage, sind dies Zeichen für einen Befall des Baumes durch die Erreger der Rußrindenkrankheit.
Eine Fällung ist in der Regel – insbesondere in städtischen Grünanlagen oder in privaten Gärten – aus Sicherheitsgründen unvermeidbar. Die SVLFG rät, die Fällung und Aufarbeitung nur von dafür ausgebildeten Fachleuten vornehmen zu lassen, die über eine passende Ausrüstung und die notwendigen Kenntnisse verfügen.
Vorsicht Pilzsporen
Fällung und Aufarbeitung von kranken Bäumen oder Totholz bergen generell eine erhöhte Unfallgefahr. SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller rät aber aus einem weiteren Grund, den Aufenthalt in der Nähe von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit zu meiden: „Sporen dieser Pilzart können eine Farmerlunge, das heißt eine Entzündung der Lungenbläschen, auslösen. Auch aus diesem Grund sollten Fällarbeiten an mit dieser Pilzart erkrankten Ahornarten nur von Spezialisten durchgeführt werden. Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost, treten charakteristischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf und halten mehrere Stunden, selten über Tage oder Wochen an“.
Schutzmaßnahmen ergreifen
Dr. Riethmüller ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu denen auch der Erreger der Rußrindenkrankheit des Ahorns gehört. Sie weist darauf hin, dass Fällarbeiten möglichst bei feuchter Witterung durchgeführt werden sollten, um eine Ausbreitung der Konidien – also der Sporen – einzudämmen. Das befallene Holz eignet sich übrigens nicht als Brennstoff.
Grundsätzlich rät die SVLFG-Mitarbeiterin zur Vollmechanisierung (Harvester). Kommt nur eine motormanuelle Fällung in Frage, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung für Waldarbeit. Zusätzlich werden eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, eine Schutzbrille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze benötigt. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach verwendbaren Teile der Persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gereinigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen.
Wer erkrankte Bäume im eigenen Bestand hat, sollte sich an den zuständigen Förster oder an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, um dort das weitere Vorgehen abzusprechen, rät die SVLFG. In der Regel können dort auch Adressen von forstwirtschaftlichen Dienstleistern erfragt werden.
Merh Informationen zum Thema von der SVLFG gibt es hier.