Schlossgärten in Mecklenburg-Vorpommern: Enormes Potenzial

22. August 2017
Fordern Engagement für die Parkanlagen: Der Präsident des FV GaLaBau M.-V., Olaf Kirsch (rechts) und der Vorsitzende des mecklenburgischen Landesverbandes im bdla, Stefan Pulkenat. Foto: FV GaLaBau M.-V

Seit vielen Jahren setzen sich Landschaftsgärtner des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Mecklenburg-Vorpommern, Landschaftsarchitekten (BDLA), die  Baumschulen (BdB) in Mecklenburg-Vorpommern und die Deutschee Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur für eine behutsame und fachkompetente Sanierung der historischen Gartenanlagen im Land ein. Das Thema ist  aufgrund der zahlreichen Schlösser und mehr als 1000 Gutshäuser in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung.

Mitte August 2017 kamen die Grünen Landesverbände in der Parkanlage von Schloss Willigrad am Schweriner See zusammen. Ihr Fazit: Um die einzigartigen Gartendenkmäler Mecklenburg-Vorpommerns erhalten zu können, bedarf es schnellstmöglich umfangreicher finanzieller Landesmittel. Darüber hinaus fordern die Fachleute nachhaltige Konzepte, die eine sensible und angemessene Belebung der Parkanlagen ermöglichen.

„Die Sorgenkinder sind nicht die Landesliegenschaften.“

Olaf Kirsch, Präsident des GaLaBau-Landesverbandes kritisierte, dass in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die Mehrheit der historischen Park- und Gartenanlagen vom Verfall bedroht sei. „Das Problem ist, dass der überwiegende Teil der Guts- und Schlossparkanlagen nicht in Besitz des Landes ist und somit nicht als Landesliegenschaft restauriert und instandgehalten wird. Unsere Sorgenkinder sind nicht die Vorzeigeobjekte des Landes wie Willigrad, Ludwigslust, Schwerin oder Bothmer. Es sind die zahllosen wertvollen historischen Anlagen, für die sich das Land nicht zuständig fühlt und die immer mehr verfallen“, sagte Kirsch.

Der Vorsitzende des BDLA-Landesverbandes, Stefan Pulkenat, führte als ein Negativbeispiel die Parkanlage mit Wasserburg in Divitz im Landkreis Vorpommern-Rügen an, die seit der Wende verschiedene Besitzer hatte und seit 2017 auf der EU-Liste der am stärksten vom Verfall bedrohten Kulturstätten Europas stehe. „Ohne die Bewahrung wertvoller Denkmalanlagen wie Divitz verliert der ländliche Raum identitätsstiftende Orte und somit an Attraktivität. Vereine und private Investoren sind mit dem Erhalt der historischen Gebäude und ihrer Parkanlagen häufig überfordert. In Mecklenburg-Vorpommern werden viele Segmente der Wirtschaft mit Steuergeldern unterstützt und subventioniert. Für die Gärten und Parks aber gibt es zu wenig Unterstützung, zu wenig Geld“, so Pulkenat.

„Parkanlagen müssen mit Landesmitteln restauriert und anschließend belebt werden.“

Letztendlich, so die Meinung der Grünen Verbandsvertreter, müsse das Land mehr Verantwortung für den Erhalt der Gartendenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern übernehmen. „Die Landeregierung darf sich nicht auf zu knapp bemessene EU-Mittel verlassen, sondern muss die Restaurierung und den Erhalt der historischen Gartenanlagen auch mit eigenen Landesmitteln stemmen. Anschließend müssen nachhaltige Konzepte her, mit denen dieses einzigartige Kulturerbe belebt werden kann“, sagte Olaf Kirsch. Parks, so der Vorsitzende des GaLaBau-Landesverbandes weiter, seien von jeher Orte der Begegnung und Regeneration. Das solle auch in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig so sein: „Die Menschen kommen nicht zuletzt wegen der Gärten und Schlösser zu uns. Hier schlummert ein enormes ungenutztes Potenzial. Ich denke zum Beispiel an Landesgartenschauen in Mecklenburg-Vorpommern, die hier seit 16 Jahren nicht mehr stattfinden“.

Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertete Stefan Pulkenat die Ausweisung wertvoller Park- und Gutsanlagen als historische Kulturlandschaft in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 2015. „Der regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat die große Bedeutung dieser historischen Kulturlandschaft offiziell anerkannt. Dazu gehören nicht ausschließlich die Parks und Gärten, sondern auch ihre Umgebung mit den Alleen und offenen Acker- und Wiesenflächen“, sagte Pulkenat. Folglich müsse vor allem bei der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen der Aspekt des Umgebungsschutzes viel stärker berücksichtigt werden. „Die schönste Restaurierung eines Schlossgartens nutzt wenig, wenn der erste Blick in den oder aus dem Garten auf Windräder fällt. Die Landesregierung muss aufpassen, dass Windeignungsgebiete nicht wertvolle Landschaftsräume und Sichtachsen denkmalgeschützter Parkanlagen stören“, so der Fachmann.