Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich nach drei schwierigen Verhandlungsrunden über einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft insgesamt 22 Monate und sieht ab dem 1. November 2017 eine Erhöhung von 3 Prozent und eine weitere Erhöhung von 2,4 Prozent ab dem 1. Oktober 2018 vor. Mit dem Novembergehalt wird eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro ausgezahlt. Zudem wurde die Vergütung der Lohngruppe 7.6 ab dem November 2017 auf 10 Euro und ab dem 1.Oktober 2018 auf 10,20 Euro erhöht. Die Laufzeit der Ausbildungsvergütungen wurde an die Lohn-und Gehaltstarifverträge angeglichen, so dass alle Entgelttarifverträge erstmals zum 31.Juli 2019 kündbar sind.
„Wir Arbeitgeber sind in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen und das Tarifergebnis bezüglich der Entgelterhöhung ist sicher kein Grund zum Jubeln. Insbesondere unsere Mitglieder in den neuen Bundesländern sehen sich aufgrund der zwei Ost-West-Angleichungsschritte einem Kraftakt ausgesetzt. Gleiches gilt auch für die Betriebe in der Fläche, die nicht so sehr von der guten Konjunktur profitieren“, kommentierte der neue Verhandlungsführer des BGL, Uwe Keller-Tersch das Verhandlungsergebnis nach Pressemeldung des Verbandes vom 6. November. „Die Verhandlungen waren jedoch geprägt von der hervorragenden Konjunktur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der guten Zukunftsperspektive der Branche. Ebenfalls spielte das Thema Fachkräftemangel und der Wettbewerb um jeden Arbeitnehmer in Konkurrenz zu anderen Branchen in die Verhandlungen hinein. Positiv ist aber, dass es uns aufgrund der langen Laufzeit gelungen ist, eine fast zweijährige Planungssicherheit für die GaLaBau-Unternehmer herzustellen.“
„Es war kein leichter Weg, dieses Ergebnis zu erreichen. Wir haben jetzt aber einen Kompromiss gefunden, mit denen alle Beteiligten leben können“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers nach Pressemeldung des Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt. „Wichtig ist insbesondere die Signalwirkung für die Branche. Nicht zuletzt wird der GaLaBau mit dem Abschluss deutlich attraktiver. Im Wettlauf um die besten Köpfe war dieser Schritt überfällig. Deshalb ist es auch gut, dass wir gemeinsam vereinbart haben, eine Sozialpartnervereinbarung für die ‚Zukunft der Branche‘ zu erarbeiten.“ So sollen in der Branche ergebnisoffene Gespräche über wichtige Themen im nächsten Jahr, wie etwa betriebliche Altersvorsorge, Altersübergang, Weiterbildung und -qualifizierung, Wiedereingliederung geführt werden, die eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Tarifverträge sicherstellen.
Daneben haben sich die Tarifvertragsparteien auf neue Vergütungsstrukturen bei den Auszubildenden geeinigt. So sieht der neue Ausbildungstarifvertrag keine Differenzierung zum 18. Lebensjahr mehr vor. Die zwei- und dreijährigen Ausbildungsvergütungen wurden nun angepasst. Demzufolge wird die Ausbildungsvergütung für alle Auszubildende ab dem 1. November 2017 im ersten Lehrjahr monatlich 800 Euro, im zweiten Lehrjahr 900 Euro und im dritten Lehrjahr 1.000 Euro betragen. Bei der zweijährigen Ausbildung bekommen die Auszubildenden ab dem 1. November 2017 im ersten Lehrjahr 800 Euro im Monat und im zweiten Lehrjahr 1.000 Euro pro Monat. Ab 1. August 2018 werden die zwei- und dreijährigen Azubi-Vergütungen um 25 Euro angehoben.
„Damit haben wir die Ausbildung im GaLaBau erneut gestärkt, die für uns ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel ist“, stellte Keller-Tersch hierzu fest. „Auch wenn hier weitere Zugeständnisse gemacht wurden, ist dies mit Blick auf die Zukunftssicherung der Branche richtig und wird sich langfristig positiv auswirken, davon bin ich gemeinsam mit Frau Fehmer und meinen Kollegen im BGL-Tarifausschuss überzeugt“.