Richtig versichert im Schadensfall

TITELTHEMA AUS DER AUSGABE Januar/Februar 2018

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es in Paragraf (§) 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wenn bei Baumfällung etwas schiefgeht, kann das schnell teuer werden. Die Betriebshaftpflicht sichert diese Risiken ab. Wer in den Flora- Fauna-Habitat-Gebieten arbeitet, sollte eine Umweltschadensversicherung abschließen, rät Anne Schneider. (Foto: Pixabay.com)

Wird beispielsweise beim Bau eines Gartens von den Mitarbeitern des GaLaBau-Unternehmens die Telefonleitung beschädigt, muss die Reparatur sowie dadurch entstandener Schaden
von der Firma bezahlt werden. Je nach Schaden kann das teuer werden. „Stellen Sie sich vor, bei einer Fällung trifft der Baum eine Person, die daraufhin querschnittsgelähmt ist“, sagt Anne
Schneider von der Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (Hava). Die Hava ist ein Haftpflichtversicherer, der sich auf den grünen Bereich spezialisiert hat.

Die Betriebshaftpflicht ist keine Pflichtversicherung – bis auf wenige Ausnahmen wie Ärzte, Architekten oder Steuerberater. Dennoch empfiehlt es sich, sie abzuschließen, denn es sind
auch Schäden versichert, die von den Mitarbeitern verursacht werden. „Die Betriebshaftpflichtversicherung ist einer der essenziellen Stützpfeiler des betrieblichen Versicherungsschutzes. Sie ist unverzichtbar, um die Existenz des Betriebes und damit auch das Auskommen seines Inhabers zu sichern“, sagt Claus Rehse von der Unternehmenskommunikation der Signal Iduna Gruppe. Der Konzern mit Firmensitz in Dortmund bietet Versicherungen und Finanzdienstleistungen an.

Schäden aus dem Betriebsablauf

Eine Betriebshaftpflicht deckt allerdings nur Schäden aus dem Betriebsablauf ab wie die oben erwähnte durchtrennte Leitung, nicht aber Schäden, die sich aus dem Werkvertrag ergeben, also zum Beispiel durch mangelhaftes Arbeiten. „Wenn eine Terrasse falsch gebaut wird und nach einem Jahr Wasser ins Haus läuft ist die falsch gebaute Terrasse nicht Inhalt der Betriebshaftpflicht, der Folgeschaden, also das Wasser im Haus, sehr wohl“, sagt Anne Schneider von der Hava.

 

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